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In einem offenen Brief an die Leitende Oberstaatsanwälting Mayländer und Polizeipräsidentin Denner weist Stadtrat Christof Weisenbacher (Wir in Pforzheim) anhand eines konkreten und dokumentierten Falles auf die Gefährdungssituationen von Fahrradfahrer*innen bei Überholvorgängen mit minimalem Abstand durch Autofahrer*innen und die Nicht-Ahndung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

In dem konkreten Fall hat ein Stadtbusfahrer einen Fahrradfahrer auf der Straße zwischen Pforzheim und Huchenfeld in der Kurve bei durchgezogener Linie und Gegenverkehr mit minimalem Abstand überholt. Der Fall ist im Internet komplett dokumentiert, hier: https://blog.natenom.com/2019/06/ermittlungsverfahren/

„Der komplette Vorgang wurde auf Video aufgezeichnet. Nur nach mehrmaligem Nachdruck bei der Polizei hat diese den Vorgang überhaupt als Anzeige der Straßenverkehrsgefährdung durch den Busfahrer angenommen und geschehen ist nichts. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft, in welcher der Fahrradfahrer als Verkehrshindernis bezeichnet wird, ist allerdings eine Unverschämtheit. Offensichtlich müssen sich Fahrradfahrer in Pforzheim noch dafür entschuldigen, wenn sie legal die Straße benutzen. Ansonsten sind sie Freiwild für die KFZ-Fahrer*innen, denn Polizei und Staatsanwaltschaft sind wohl an ihrer Verkehrssicherheit nicht interessiert, wenn solche Fälle keine Konsequenzen für die Menschen hinter der Windschutzscheibe haben. Deshalb habe ich mich entschlossen diesen offenen Brief zu schreiben“, so Stadt Christof Weisenbacher.

Von Admin