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Am 26.11.19 wurde in der Presse über eine Hilfsaktion von „Menschen in Not“ berichtet. Dabei ging es um eine junge, alleinerziehende Frau im Leistungsbezug nach SGB, deren Miete aufgrund einer aktuellen Mieterhöhung nun über der vom Jobcenter anerkannten „angemessenen Miethöhe“ liegt. Sie gehört damit zu den 22,2% (Stand 2017) betroffener Bedarfsgemeinschaften in Pforzheim, die einen Teil der Mietkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen, der als Existenzminimum gilt. In Pforzheim muss eine Bedarfsgemeinschaft mit Differenz zur so genannten „angemessenen Miete“ durchschnittlich 87 Euro pro Monat (Stand 2017) vom Existenzminimum abzwacken, um die Miete weiter bezahlen zu können. Die Stadträte Christof Weisenbacher (Wir in Pforzheim) und Claus Spohn (DIE LINKE) halten dies für verfassungswidrig, da das definierte Existenzminimum als Grundrecht gilt und damit nicht angetastet werden dürfte. Deshalb setzen sich die Stadträte von WiP/Die Linke seit langer Zeit sowohl für die Schaffung von Sozialwohnungen als auch für die Anpassung der Angemessenheitsgrenze für Leistungsempfänger an die Dynamik des aktuell angespannten Wohnungsmarkts ein.

„Wir finden es bezeichnend, dass dem Pressebericht zufolge berechtigte Zweifel bestehen, dass die junge Frau auf dem aktuellen Wohnungsmarkt eine vom Jobcenter als angemessen geltende Wohnung finden kann“ äußern sich die Stadträte von WiP/Die Linke. „Die logische Konsequenz daraus müsste unseres Erachtens eine zeitnahe Anpassung der Mietobergrenzen an die Entwicklung auf dem aktuellen Wohnungsmarkt sein und die Schaffung von Sozialwohnraum.“

Von Admin