Herr Prof. Rieser, Geschäftsführer der Arcus Klinik hat offensichtlich allen Stadträten:innen eine Pforzheimer Ausgabe des Spieles Monopoly letzte Woche zu Weihnachten geschickt bzw. geschenkt.
Die Stadträte Claus Spohn und Christof Weisenbacher (WiP) werden das Geschenk nicht annehmen. Vielmehr haben Sie eine Spielerweiterung für Herrn Prof. Rieser entwickelt, die Sie Herrn Rieser zurücksenden werden. Die Spielerweiterung beinhaltet Zusatzkarten für das Areal der Papierfabrik sowie eine zusätzliche Ereigniskarte mit dem Hinweis „Nachdem Sie über 10 Jahre lang die Papierfabrik haben brach liegen lassen, wird die Fläche zum Zweck des Gemeinwohls enteignet. Zahlen Sie 1000 an die Bank.“
„Abgesehen davon dass es politisch ein sehr fragliches Symbol ist, wenn jemand, der eine große Entwicklungsfläche im Stadtgebiet besitzt, allen Stadträten:innen das Spiel Monopoly schenkt, ist dies auch inhaltlich das falsche Geschenk. Das Spiel hat zwar das Ziel ein Grundstücksimperium aufzubauen und alle anderen Mitspieler:innen in die Insolvenz zu treiben. Der ursprüngliche pädagogische Gedanke des Spiels vor über 100 Jahren war jedoch der Gesellschaft aufzuzeigen, dass leistungslose Einkünfte aus Grundstücken und Armut durch Arbeit zwei Seiten derselben Medaille sind in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Vor diesem Hintergrund sollte Herr Prof. Rieser unsere Spielerweiterung betrachten und spielen“, so die beiden Stadträte.
Die beiden Stadträte verweisen in dem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, die durch das Gericht in den letzten Jahrzehnten mehrfach bestätigt wurde:
„Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es,
seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen
vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr
dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu
bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaft-
lich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleich-
zustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden.“